Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Stand Januar 2024, ersetzen alle vorgängigen Versionen. Die AGB’s der Schwimmschule Hitz GmbH sind verbindlich und kommen zur Anwendung für alle Schwimmkurse.
Die Anmeldung erfolgt verbindlich per Online-Formular über unsere Website www.schwimmschule-hitz.ch.
Bei einer Anmeldung in einen bereits laufenden Kurs wird das Kursgeld pro Rata temporis plus eine Lektion in Rechnung gestellt.
Kann ein bereits gebuchter Kurs nicht besucht werden, ist eine schriftliche Mitteilung über das Kontaktformular auf unserer Website www.schwimmschule-hitz.ch erforderlich (Nichtbezahlung des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung).
Annullationen bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn sind kostenlos, danach erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.—. Nach Kursbeginn werden keine Kursgelder mehr zurückerstattet.
Wenn Kinder im Krebskurs wegen ungenügender Reife zurückgestellt werden, wird der Betrag minus der besuchten Lektionen und einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.– beim nächsten Kursstart angerechnet. Die Abmeldung muss schriftlich, spätestens 12 Stunden nach der 3. Lektion ans Büro erfolgen.
Im Jahr bieten wir 2 Semesterkurse an. Diese finden ausserhalb der Schulferien (Stadt Bern) statt. Start jeweils nach den Herbstferien sowie Mitte Februar. In den Frühlings-, Sommer- und Herbstferien bieten wir Intensivkurse an.
Ab folgenden Zeiten stehen die Kurse auf der Website zur Anmeldung bereit:
Kurse Frühlingssemester (nur die freien Plätze)
Kurse Frühlingsferien
Kurse Sommerferien
Kurse Herbstsemester
Kurse Herbstferien
Die Schwimmschule behält sich das Recht vor, Kurszeiten zu ändern und Klassen zusammenzulegen, Kurse zu annullieren und das Kursgeld zurückzuerstatten und/oder bei ungenügender Belegung das Kursgeld nach Absprache mit den Teilnehmern zu erhöhen.
Für den Fortsetzungskurs im Frühling ist keine Neuanmeldung nötig. Sie erhalten Ende Jahr jeweils eine Fortsetzungsbestätigung, auf die Sie sich jedoch während einer vorgegebenen Frist (Datum auf Bestätigung vermerkt) abmelden können.
Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt oder vom Kurspreis abgezogen werden. Teil-Rückerstattungen in Form von Gutschriften für das Folgesemester (½ des Preises der versäumten Lektionen) sind nur infolge von gesundheits- oder unfallbedingtem Ausfall von mindestens 5 aufeinanderfolgenden Lektionen mit ärztlichem Zeugnis möglich.
Die Kinder stehen auch während des Unterrichts unter der Ausichtspflicht der Eltern.
Das Tragen der schuleigenen roten Badekappe während des Unterrichts ist obligatorisch. Die Badekappe wird für CHF 5.— vor der 1. Lektion von der Kursleiterin gegen bar verkauft.
Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Für Unfälle wird keine Haftung übernommen.
Die Schwimmschule Hitz GmbH kann die Benützung des Bades nicht garantieren. Für Kurse, die aufgrund höherer Gewalt (z.B. Schliessung, Betriebsstörung, Naturgewalten, Epidemien und Pandemien) nicht durchgeführt werden können, werden keine Kursbeiträge zurückerstattet. In einem solchen Fall informieren wir die betroffenen Kundinnen und Kunden per E-Mail. Sobald möglich, werden Nachholtermine angeboten.